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Unternehmensfusion

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Unternehmensfusion
Stichworte:
Unternehmensfusion
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Fusion

=   Aus 2 Gesellschaften gleichen Typus wird eine. Haben die beiden Gesellschaften unterschiedliche Rechtsformen, ist die eine vorweg in die gleiche Rechtsform wie die Zielgesellschaft umzuwandeln.

Vermögensübertragung

=   Das Vermögen (auch ein Betrieb oder Betriebsteil) wird vom einen Rechtsträger auf einen andern übertragen.

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