Fusion
= Aus 2 Gesellschaften gleichen Typus wird eine. Haben die beiden Gesellschaften unterschiedliche Rechtsformen, ist die eine vorweg in die gleiche Rechtsform wie die Zielgesellschaft umzuwandeln.
Vermögensübertragung
= Das Vermögen (auch ein Betrieb oder Betriebsteil) wird vom einen Rechtsträger auf einen andern übertragen.