Das Fusionsrecht schafft klare Verhältnisse für Gesellschafter und Gläubiger.
Es ist v.a. ein Mittel für die Fälle der Unternehmenskonzentration und für die Auflösung von Kreuzverflechtungen. Es ermöglicht die Bildung einer rechtlichen Einheit, wo meistens bereits eine wirtschaftliche besteht.
Die Fusion kann auch in den Fällen einer (Konzern-)Restrukturierung und Unternehmenssanierung, wenn bestimmte Voraussetzungen (vgl. FusG 6) gegeben sind, eingesetzt werden.