Rechtliche Informationen zur Unternehmensfusion in der Schweiz
Unechte Fusion
Unechte Fusion
Typuskriterien:
Aktiven- und Passiven-Uebernahme nach den Regeln der Vermögensübernahme
Liquidation der Zielgesellschaft
Gesellschafterabfindung durch
Ausschüttung Liquidationserlös
Zahlung in cash (eine Art squeeze out)
Nicht Regelgegenstand des FusG
Gesellschafter:
Die Gesellschafter des übernommenen Rechtsträgers scheiden aus.
Die Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers werden wirtschaftlich zu den Berechtigen beider Gesellschaftsvermögen, welche sich nun in der übernehmenden Gesellschaft vereinigen.