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Unternehmensfusion

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Einsichtsrecht

Rechtsgebiet:
Unternehmensfusion
Stichworte:
Unternehmensfusion
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anforderungen

Die Gesellschaft muss an ihrem Sitz den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern während 30 Tagen vor der Beschlussfassung Einsicht – unter entsprechender Voranzeige – in folgende Unterlagen gewähren und davon unentgeltlich Kopien zur Verfügung stellen (FusG 16 Abs. 4):

  • Fusionsvertrag
  • Fusionsbericht
  • Prüfungsbericht
  • Jahresrechnungen und Jahresberichte der letzten drei Geschäftsjahre sowie gegebenenfalls die Zwischenbilanz (FusG 16 Abs.1).

Erleichterungen für KMU’s

KMU’s können auf das Einsichtsverfahren verzichten, sofern alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter damit einverstanden sind (FusG 16 Abs. 2).

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

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