Nicht vergessen werden dürfen weitere Vollzugshandlungen wie:
- Finanzieller Vollzug
- Bei Beteiligungstausch:
- Ausgleichszahlungen (Spitzenausgleich) an die Anteilsinhaber der übernommenen Gesellschaft
- Bei Barfusion:
- Abfindung der Anteilsinhaber der übernommenen Gesellschaft in bar.
- Bei Beteiligungstausch:
- Grundbuchanmeldungen
- Firmenänderungen in anderen Registern wie
- Markenregister
- Patentregister
- uam.