- Eine Fusion ist immer nur unter Rechtsträgern mit gleicher Rechtsform zulässig
- Es gilt daher die Reihenfolge:
-
- Herstellung der gleichen Rechtsform wie die übernehmende Gesellschaft (Herstellung der Zielrechtsform)
- FUSION
- Rechtsträger in Liquidation können nur als übertragende Gesellschaften in einer Fusion teilnehmen