Bei konzern-internen Fusionen kann auf folgende Dokumente verzichtet werden (FusG 14 Abs. 2, 15 Abs. 2 und 16 Abs. 2):
- Fusionsbericht
- Prüfungsbestätigung
- Einsichtsverfahren.
Der Gesetzgeber hat trotz dieser Erleichterungen nicht auf den GV-Beschluss über den Grundsatzentscheid der Fusion verzichtet. Der Fusions-Beschluss an einer a.o. GV bleibt auch für Konzerne zwingend.